Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – National
Seele - Glasapparatebau & Laborservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma
Jan Seele Glasapparatebau & Laborservice, Rheinbach (nachfolgend: Firma Seele) im Rahmen des Inlandsgeschäfts
Stand: Juni 2019
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote der Firma Seele und sind freibleibend. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit unseren unternehmerisch im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB tätigen Kunden, die überwiegend die Lieferung von Waren, aber auch die Reparatur von im Eigentum der Kunden stehenden Waren zum Gegenstand haben.
Zusätzlich hierzu durch die Firma Seele oder dem Kunden übernommene Pflichten berühren die Geltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht.
(2) Soweit der Kunde eine Form von Sonderanfertigung wünscht, die vom Standardangebot der Firma Seele abweicht, also in Größe, Form, Art und sonstiger Beschaffenheit von Angeboten im Internetauftritt der Firma Seele abweicht, besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume der Firma Seele geschlossen werden (§ 312b Abs.II BGB).
(3) Im Falle einer Sonderanfertigung handelt es sich um einen Fall des § 312g, Abs. II Nr. 1, 4, 11 BGB.
(4) Im Falle von Sonderanfertigungen kommt der Vertrag erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung („Auftragsbestätigung“) der Firma Seele zustande. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung der Firma Seele maßgebend.
(5) Es gelten ausschließlich die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Seele. Entgegenstehende oder von den Bedingungen der Firma Seele abweichende Maßgaben des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma Seele habe deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Seele gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Seele abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(6) Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Seele gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Kunden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle in den Katalogen, Verkaufsunterlagen und im Internet enthaltenen Angebote der Firma Seele sind - soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind - stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Etwaiges Schweigen auf die Bestellung des Kunden begründet für die Firma Seele kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Kauf-/Werk-/Werklieferungsvertrages. Die Firma Seele ist berechtigt, die Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei der Firma Seele eingegangen ist, abzugeben.
Durch Mitarbeiter von uns aufgenommene Bestellungen werden bei Annahme durch die Mitarbeiter wirksam. Eine aufgrund einer Kundenanfrage abgegebene Kalkulation ist im Verhältnis zum potenziellen Kunden grundsätzlich für die Frist von 4 Wochen ab Kalkulationsdatum bindend. In jedem Falle kommt spätestens bei vorbehaltloser Auslieferung der bestellten Ware ein Vertrag zustande.
Angaben aus Prospekten und sonstigen Werbeträgern wie Abbildungen, Lichtbilder, Zeichnungen und Maßangaben jeglicher Art dienen nur der Veranschaulichung. Sie verstehen sich unter Berücksichtigung üblicher Toleranzen, wie der zur Fertigung verwendeten Behältnisse. Lichtbilder etc. stehen im Eigentum der Firma Seele. Diese behält sich ausdrücklich vor, Änderung an ihren Produkten vorzunehmen, sofern sich solche im Zeitablauf durch Modifikationen, Weiterentwicklungen und sonstiger Änderungen ergeben.
(2) Aufträge sind ausschließlich vom Kunden schriftlich zu erteilen und, soweit vergeben, unter Angabe der Auftragsnummer zu erteilen.
(3) Weicht die Bestellung des Kunden von unserem Angebot ab, hat der Kunde diese Abweichungen besonders zu kennzeichnen.
(4) Zusätzliche Vertragsbedingungen, auch technischer Art, ergeben sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, Preislisten, insbesondere auch betreffend Maße und deren Berechnung, Glasdicken, Preisermittlung, Kisten- oder Packungsinhalt, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld u.v.m.
(5) Wünsche des Kunden zur nachträglichen Änderung oder Stornierung des Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur so lange berücksichtigt werden, wie mit der Herstellung, dem Zuschnitt oder der Bearbeitung noch nicht begonnen ist. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unter Einschluss der mangelhaften Lieferung einer Gattungssache, unerlaubter Handlung und Produzentenhaftung haftet der Kunde auf Schaden- und Aufwendungsersatz, soweit die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dies gilt auch im Falle eines etwaigen Widerrufs des Auftrages (§ 312b BGB).
(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(7) Die Bestellung der Ware oder die Erteilung eines Reparaturauftrages gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich hieraus nichts anderes ergibt, ist die Firma
Seele berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von Wochen nach Zugang anzunehmen. Für alle Bestellungen und Aufträge gilt, dass ein Auftrag einen Mindestbestellwert von 50,00 €/netto erreichen muss, da die Firma Seele anderenfalls nicht wirtschaftlich arbeitet und auf jegliche Mindermengenzuschläge verzichtet.
§ 3 Lieferfristen und Verzug
(1) Alle Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Die Firma Seele ist berechtigt, bereits vor der vereinbarten Zeit zu liefern, sofern dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. Der Kunde informiert die Firma Seele jedoch, falls unbekannte Gründe gegen eine Zumutbarkeit der vorzeitigen Lieferung sprechen.
(2) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen, der Zahlung der ggf. vereinbarten Anzahlung oder der Erbringung sonstiger fälliger Verbindlichkeiten des Kunden.
(3) Sie verlängert sich, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
(4) Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die Firma Seele nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten, Zulieferern oder Nachunternehmern der Firma Seele eintreten. Die Firma Seele verpflichtet sich, Beginn und Ende solcher Hinderungen dem Kunden alsbald mitzuteilen. Der Kunde kann von der Firma Seele die Erklärung verlangen, ob diese zurücktreten oder innerhalb angemessener Nachfrist liefern möchte. Erklärt sich die Firma Seele dazu nicht unverzüglich, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen der Firma Seele innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Angegebene Lieferzeiten können überschritten werden. Sind solche Lieferverzögerungen infolge von Verzögerungen Dritter und/oder des Kunden entstanden, sind sie von der Firma Seele nicht zu vertreten. Der Käufer kann daraus keine Rechte gegenüber der Firma Seele herleiten.
(6) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können durch die Firma Seele in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Es handelt sich um Nettopreise. Hinzuzusetzen ist die jeweils gültige gesetzliche inländische Umsatzsteuer, bzw. vergleichbare ausländische Steuer und Verpackungskosten. Kunden sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben. Bei der Preiskalkulation setzt die Firma Seele voraus, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bestehen bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und die Firma Seele ihre Leistungen in einem Zug – ohne Behinderung – erbringen kann. Die Angebote der Firma Seele basieren auf der Leistungsbeschreibung des Kunden, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse.
§ 5 Versand, Verpackung und Gefahrenübergang
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Warenübergabe in der Weise, dass der Käufer die Ware an den Geschäftsräumen der Firma Seele an zu den üblichen Geschäftszeiten entgegennimmt, sobald die Firma Seele den Käufer benachrichtigt hat, dass die Ware zur Abholung bereitsteht, oder, soweit ein anderer Lieferort mit der Firma Seele vereinbart wurde, durch Anlieferung der Ware an diesen Ort.
(2) Falls eine Lieferung vereinbart wird, ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Transportweg und – Mittel der Wahl der Firma Seele überlassen.
(3) Wird der Transport von einem Frachtführer übernommen, geht die Gefahr mit der Ablieferung der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über.
Die Firma Seele behält sich die Wahl der Verpackung für zu liefernden Waren vor und berechnet die Verpackung dem Kunden. Verlangt der Kunde die Übermittlung per Versand, so erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist auch für die Entsorgung der Verpackungsmaterialien verantwortlich, sofern die Firma Seele, Rheinbach, die Verpackung nicht zurückfordert.
(4) Die Übergabe der Ware gilt spätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach vertretbarer Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.
(5) Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Kunden, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Überschreitet der Abladevorgang eine nach den Umständen des Falles angemessenen Frist, kann eine angemessene Vergütung (Standgeld) verlangt werden.
(6) Verlangt der Kunde in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich berechnet. Die Haftung für die Mitwirkung bei diesen Arbeiten ist gem. § 8 dieser AGB beschränkt.
(7) Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge. Wegen der individuellen Ausgestaltung der Waren werden Versand- und Verpackungskosten nicht pauschal, sondern konkret ermittelt. Erst danach können sie in die Rechnung aufgenommen werden. Das Angebot enthält solche Kosten nicht.
(8) Mehrwegverpackungen/Glastransportgestelle werden dem Kunden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe dieser Verpackungseinheiten ist uns vom Kunden innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) als Leihgebühr zu verlangen. Stattdessen kann der Lieferant auch den Zeitwert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Er-halt zur Zahlung fällig wird.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Firma Seele behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von der Firma Seele bezieht, behält sich die Firma Seele das Eigentum vor, bis sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen durch die Firma Seele in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Seele zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Firma Seele ist nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits vorab an die Firma Seele abgetreten. Die Firma Seele nimmt diese Abtretung an. Die so abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Gleiches gilt auch für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek gem. § 650e BGB. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von der Firma Seele gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware der Firma Seele zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen die Firma Seele Miteigentumsanteile hat, wird ein dem Eigentumsanteil der Firma Seele entsprechender Teil abgetreten.
(3) Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Sachen, die nicht im Eigentum der Firma Seele stehen, erwirbt die Firma Seele Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von der Firma Seele gelieferten zu dem der anderen Sachen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Die Firma Seele verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernde Forderung deutlich, mindestens aber um 30 % übersteigt. Der Kunde darf die Liefergegenstände nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde der Firma Seele unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, den Dritten zu informieren und auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Seele hinzuweisen. Die hierdurch entstehenden Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes oder Wiederbeschaffung der Waren oder der Liefergegenstände aufgewendet werden müssen, sind vom Kunden zu tragen. Dieser hat die Pflicht zur Werterhaltung der Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes und solange der Kunde sie noch nicht weiterverkauft hat.
Alle von der Firma Seele durchzuführenden Wartungsarbeiten sowie etwa erforderliche Instandsetzungen sind ohne weiteres zu ermöglichen. Zudem hat der Kunde solche Sachen als Eigentum der Firma Seele zu kennzeichnen, sofern sie noch nicht weiterverkauft sind.
(4) Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, die Firma Seele widerruft die Einziehungsermächtigung. Auf Verlangen der Firma Seele ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an die Firma Seele zu unterrichten, sofern diese das nicht selbst veranlasst. Auch hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen der Firma Seele mitzuteilen, was die Nennung der Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen umfasst. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Kunden angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung der Firma Seele übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung der Firma Seele sofort fällig.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat die Firma Seele über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten.
(6) Die Firma Seele verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 30 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung, Rügepflicht
(1) Wegen der besonderen Eigenschaften der Ware, vor allem von Glas, und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung der Ware verpflichtet. Der Kunde kann sich ausschließlich dann auf zugesicherte Eigenschaften berufen, wenn die Firma Seele ihm gegenüber solche ausdrücklich und schriftlich erklärt hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der Firma Seele sofort anzuzeigen. Daher hat der Kunde die Ware sofort nach Erhalt im Rahmen der kaufmännischen Sorgfalt auf Mängel zu überprüfen und ggf. bestehende Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln ist unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Firma Seele haftet nur für Mängel, die nachweislich bereits bei Absendung der Ware vorhanden waren. Für Mängel haftet die Firma Seele grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr. Fremderzeugnisse, die von der Firma Seele ohne eigene Bearbeitung weiterverkauft werden, sind hiervon ausgeschlossen. Die diesbezüglichen Ansprüche der Firma Seele gegenüber dem Fremderzeuger werden an den Kunden abgetreten.
Etwaige Mängel sind vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, bezüglich derer er Rechte geltend machen will, darf er nicht über die Ware verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weitergegeben, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, der Firma Seele die Möglichkeit einzuräumen, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. § 377 HGB bleiben unberührt.
(3) Liegt ein form- und fristgerecht gerügter Mangel vor, so ist die Firma Seele im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, zwischen Austausch oder Ersatzleistung und Mangelbeseitigung durch Reparatur, Nachbesserung oder Instandsetzung zu wählen. Diese Haftung erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung. Für Sonderanfertigungen nach Vorgaben des Kunden wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle eines Rechtsmangels ist die Firma Seele berechtigt, den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise zu modifizieren, um den Rechtsmangel zu beseitigen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Seele kann der Kunde statt der Leistung Schadenersatzansprüche geltend machen. Ist bei einem Rechtsmangel eine Modifizierung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl der Kunde als auch die Firma Seele zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Insoweit die Firma Seele eine Haltbarkeitsgarantie übernimmt, obliegt dem Kunden die Beweislast darüber, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung auch die unter „Haftung“ genannten Regelungen. Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder einer ausdrücklichen Garantieerklärung für die Beschaffenheit durch die Firma Seele, haftet diese unbeschränkt.
(4) Sachmängelgewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das BGB oder in anderen Vorschriften längere Fristen zwingend vorschreibt.
(5) Regressforderungen des Kunden nach § 445a BGB sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn am Ende der Lieferkette ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher als Käufer steht.
(6) Die Firma Seele übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
(7) Die bei der Herstellung nicht zu vermeidenden Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen sind. Entsprechendes gilt für branchenübliche Maßtoleranzen beim Zuschnitt.
(8) Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird auf § 8 dieser AGB verwiesen.
§ 8 Haftung
(1) Die Firma Seele haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe und leitenden Angestellten sowie für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für die Verletzung vertragswesentliche Pflichten wird begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haftet die Firma Seele nicht. Die Firma Seele haftet auch nicht für vertragsuntypische und daher nicht vorhersehbare Schäden.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(4) Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus Folgeschäden, insbesondere aus solchen Schäden, die durch die von der Firma Seele gelieferte Ware beim Kunden oder bei Dritten durch Lagerung, Transport, Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung entstehen, sind ausgeschlossen.
(5) Deliktische Schadensersatzansprüche bestehen nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungsgehilfen der Firma Seele. Die Firma Seele haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei Inbetriebnahme hat sich der Kunde vom einwandfreien Zustand der Ware zu überzeugen. Für die fach- und sachgerechte Benutzung der Ware ist der Kunde selbst verantwortlich. Ist das Vorliegen eines Verschuldens für einen Anspruch des Kunden Voraussetzung, so trifft den Kunden die Beweislast, es sei denn, das Gesetz regelt etwas anderes und die Beweislast ist zudem für den Kunden unzumutbar.
(6) Die Haftung für normale und leichte Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten wird im Übrigen ausgeschlossen.
(7) Handeln Erfüllungsgehilfen der Firma Seele im Sinne des § 278 BGB vorsätzlich oder verletzen sie Leben, Körper oder Gesundheit, haften wir unbegrenzt. Für den Fall des grob fahrlässigen Handelns oder der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten i. S. v. Abs. 1 von Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB wird die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(8) Bei Veränderungen des Gewerks der Firma Seele nach Abnahme durch den Kunden oder Dritte haftet die Firma Seele nicht. Auch ist die Gewährleistung der Firma Seele nach solcherlei Eingriffen anderer ausgeschlossen. Das gilt explizit bei etwaigen Eingriffen nach erfolgter Dichtigkeitsprüfung durch die Firma Seele. Sie haftet auch nicht für vertragsuntypische und daher nicht vorhersehbare Schäden.
§ 9 Reparaturaufträge, Haftung
Beauftragte Reparaturen kann die Firma Seele grundsätzlich nur an Geräten der eigenen Fertigung vornehmen. Die Haftung für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Mitarbeiter der Firma Seele und für Schäden an Gebäuden und Einrichtungen der Firma Seele aus der Bearbeitung von Reparaturen (z.B. durch Verunreinigungen oder unsachgemäß verpackte Glasbruchteile) trifft den Kunden. Die Firma Seele wird Reparaturen auch bei von Kunden vorgelegten Werkstücken, die nicht aus Fertigung der Firma Seele stammen, mit größter Sorgfalt durchführen. Bedingt durch die Eigenschaften des Werkstoffes Glas werden aber jedwede Garantien für das Gelingen der Reparatur sowie auch die Gewährleistungsansprüche für die eingereichten Werkstücke ausgeschlossen. Für hieran entstehende Schäden oder für den Untergang des eingereichten Werkstückes trifft die Firma Seele keine Haftung jeglicher Art. Dies gilt auch für grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch für Vorsatz.
Die Firma Seele wird sich dessen ungeachtet stets um größtmögliche Vorsicht bei der Durchführung von Reparaturen bemühen.
§ 10 Produkthaftung, Freistellung, Haftpflichtversicherung
(1) Soweit der Kunde für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, der Firma Seele insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Abs. (1) ist der Kunde auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird die Firma Seele den Kunden - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung
Für die von der Firma Seele bereitgestellten Erzeugnisse, Konstruktionen, Formen, Produktentwicklungen, Muster, Leistungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen (insbesondere, soweit sie geistiges Eigentum der Firma Seele beinhalten) behält sich die Firma Seele alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Angebote, Abbildungen, auch in schematischer Form und alle der Produktgestaltung dienenden Informationen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Seele nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Auf Verlangen sind alle Unterlagen an die Firma Seele zurückzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen und Vorhaben bezüglich Formen, Farben, Ausführungen, Besonderheiten etc. von Waren (insbesondere anzufertigende Apparaturen) nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde wird die Firma Seele gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freistellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen.
Im Übrigen wird, auf die der DSGVO entsprechenden Datenschutzerklärung verwiesen, die in diesem Internetauftritt enthalten ist
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Geschäftssitz der Firma Seele in 53359 Rheinbach.
(2) Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in 53359 Rheinbach. Die Firma Seele ist aber auch berechtigt, den Kunden an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
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